Bischof von Limburg eröffnet die Kevelaerer Wallfahrtszeit

Wallfahrtsleitung freut sich über die Öffnung der Kirchen zu Beginn der Wallfahrtszeit

Ab dem 1. Mai wird es im Land Nordrhein-Westfalen wieder möglich sein, zusammen mit der Gemeinde öffentliche Gottesdienste zu feiern. Das gilt somit auch für das Pontifikalamt zur Eröffnung der Kevelaerer Wallfahrtszeit mit dem Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Dr. Georg Bätzing, Bischof von Limburg, das am Maifeiertag um 10.00 Uhr in der Basilika beginnt. „Wir sind froh, dass wir pünktlich zum Wallfahrtsbeginn die Möglichkeit haben, öffentliche Gottesdienste zu feiern und damit auch Einzelpilgern und kleinen Gruppen die Möglichkeit geben, zur Trösterin der Betrübten zu pilgern“, erklärt der Rektor der Kevelaer-Wallfahrt, Domkapitular Gregor Kauling. Gerade in bedrängten Zeiten hätten viele Menschen in den vergangenen Jahrhunderten Trost und Zuflucht im Wallfahrtsort Kevelaer gefunden. „Wir hoffen, dass dieses auch in unserer Zeit der Fall sein wird und heißen die Pilgerinnen und Pilger unter den gegebenen Voraussetzungen herzlich willkommen“, so Kauling weiter.

Denn selbstverständlich gelten in allen Kirchen und Gebetsräumen die in Zeiten der Corona-Pandemie obligatorischen Hygienevorschriften und Abstandsbestimmungen. Daher werden in der Kevelaerer Basilika insgesamt lediglich 150 sichtbar markierte Sitzplätze für die Gläubigen zur Verfügung stehen. Ein Ordnungsdienst wird darauf achten, dass diese Sitzordnung streng eingehalten wird. Sobald die vorhandenen Sitzplätze belegt sind, wird der Ordnungsdienst weiteren Gläubigen den Zugang zur Kirche entsprechend verwehren. Die Basilika wird um 9.00 Uhr geöffnet.

Das Bistum Münster hat für die Gemeinden im nordrhein-westfälischen Teil der Diözese umfangreiche Rahmenbedingungen für die öffentliche Feier von Gottesdiensten erlassen. Die Regelungen werden ab dem 1. Mai in den Kirchen am Kapellenplatz permanent und deutlich sichtbar ausliegen. Alle Gläubigen werden dringend gebeten, sich sehr strikt an diese Anweisungen und an alle weiteren Ansagen, die ggf. vor oder während der Gottesdienste erfolgen, zu halten.