Der Kirchenvorstand (KV) ist für die Finanzen einer Kirchengemeinde verantwortlich. Rechte, Pflichten, Verantwortlichkeiten sowie das Wahlverfahren der KV-Mitglieder sind in dem Vermögensverwaltungsgesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens vom 24. Juli 1924 – zuletzt geändert am 16. Juni 2003 – geregelt. Das Vermögen unserer Pfarrei umfasst Grundstücke, die meist erbbaurechtlich genutzt werden. Hinzu kommen die Friedhöfe und Immobilien, wie die Kirchen, Pfarrhäuser und -zentren, die Kindertageseinrichtungen und Kapellen.
In allen Rechtsgeschäften wird die Pfarrei St. Marien durch den Kirchenvorstand vertreten.
Aus dem § 1 Abs. 1 des o. a. Gesetzes „Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen in der Kirchengemeinde. Er vertritt die Gemeinde und das Vermögen.“ ergeben sich die Aufgaben, Rechte und Verantwortlichkeiten. Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:
Verwaltung der kircheneigenen Friedhöfe
In regelmäßigen Sitzungen der Unterausschüsse und des gesamten Kirchenvorstandes werden anstehende Probleme und Sachverhalte diskutiert, Beschlüsse gefasst und Mitglieder mit der Umsetzung von Beschlüssen beauftragt.