Gästebetrieb des Priesterhauses wieder geöffnet

Reservierungen sind unter den Bedingungen der aktuellen Verordnung möglich

 

Die ab dem 15. Mai 2021 geltende Fassung der Corona-Schutzverordnung NRW sieht vor, dass Hotellerie und Gastronomie bei einer stabilen Inzidenz unter 100 wieder öffnen dürfen. Das gilt seit dem 16. Mai auch im Kreis Kleve und damit auch für das Priesterhaus Kevelaer!

Ab sofort nimmt das Haus wieder Gäste auf,

 

  • die zum Zeitpunkt der Anreise zweimal geimpft sind (Geimpfte)
  • die einen autorisierten Schnelltestnachweis (nicht den Test selbst und keinen Selbsttest!) vorlegen, der zum Zeitpunkt der Anreise nicht älter als 48 Stunden ist (Getestete)
  • die einen positiven Coronabefund vorlegen, der zum Zeitpunkt der Anreise nicht älter als ein halbes Jahr sein darf (Genesene).

 

Anreisende Gäste legen ihren entsprechenden Nachweis beim Check-In an der Pforte entsprechend vor. Das gilt selbstverständlich für alle Anreisenden einer Gruppe. Im Haus gelten weiterhin die Hygieneregeln (Maske, Abstand etc.). Solange die Innengastronomie noch geschlossen ist, wird für Übernachtungsgäste lediglich das Frühstück angeboten. Erst bei einer dauerhaften Inzidenz unter 50 wird mit der Öffnung der Innengastronomie auch wieder eine Halb- oder Vollpension möglich sein.

Anfragen und Buchungen werden gerne telefonisch unter der Rufnummer 02832-93380 oder per E-Mail an info@wallfahrt-kevelaer.de entgegengenommen.