… in NRW zum 03.04.2022

Die Generalvikare der Diözesen in NRW haben sich mit der Staatskanzlei NRW auf die weitgehende Aufgabe der coranabedingten Schutzmaßnahmen und Einschränkungen in NRW geeinigt.

Damit gelten in der Wallfahrtspfarrei St. Marien Kevelaer folgende Regelungen für die Feier der Gottesdienste ab dem 03.04.2022:

2 G/3 G Verpflichtungen entfallen. Die Besucher der Kirchen werden angehalten, sich bei Betreten und Verlassen des Gotteshauses die Hände zu desinfizieren. Es entfällt auch die Maskenpflicht, im Innenraum der  Kirchen. Gleichwohl wird für die nächste Zeit empfohlen, bei Gesang Masken zu tragen. Gleiches gilt, wenn der Abstand zwischen den einzelnen Haushalten (1,5 m) unterschritten wird, wovon in der Regel ausgegangen werden kann. Es entfallen generell die Abstandsverpflichtungen. Vor der Austeilung der Hl. Kommunion desinfizieren sich zwar die Kommunionausteiler die Hände, eine Pflicht zum Tragen des Mundschutzes entfällt aber auch hier. Die Regelungen zur Austeilung der Mund- und Handkommunion bleiben bestehen. Es werden wieder die Hostienschalen ohne Abdeckung verwendet. Die konsekrierten Schalen im Tabernakel werden mit einem Deckel oder Velum abgedeckt. Die Weihwasserbecken werden wieder zu Ostern gefüllt auch die Weihwasserspender verbleiben zusätzlich bis auf weiteres in den Kirchen.
Die Kollekte kann wieder ortsüblich erfolgen. Beim Friedensgruß soll Körperkontakt auch weiterhin vermieden werden. Alle weiteren Regeln werden in der nächsten Zeit veröffentlicht wir bitten um Beachtung.
Die Wallfahrtsleitung St. Marien Kevelaer